Das erweiterte Impressum und Urheberrecht sowie die Datenschutzerklärung
Mit der neuen Fassung des Teledienstegesetzes (TDG) schreibt der Gesetzgeber
seit dem 1. Januar 2002 ein "erweitertes Impressum" vor.
Update: Seit März 2007 ist gemäß § 4 I TDDSG zusätzlich zum erweiterten
Impressum eine Datenschutzerklärung auf Internetseiten anzuzeigen. Dies gilt
sowohl für Privatleute, als auch für Firmen und Freiberufler.
Betroffen sind neben allen Websites, die "Teledienste" wie Online- Banking,
Online-Shops etc. beinhalten, auch jede geschäftliche Website, die zur "Verbreitung
von Informationen über Waren und Dienstleistungs- angeboten" dient. Nach unseren
Informationen betrifft dies auch die Stadtwerke. Verstöße gegen das TDG stellen
eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet
werden. Ebenso ist mit einer Abmahnung durch Wettbewerber oder Abmahnvereine
zu rechnen.
Insgesamt muss das Impressum jetzt folgende Einträge haben:
- den Namen und die Anschrift, unter der ihr Unternehmen
niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
- eine Telefonnummer sowie eine eMail-Adresse, um schnell und unkompliziert
mit ihrem Unternehmen in Kontakt treten zu können,
- soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister,
in das ihr Unternehmen eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
- für spezielle Berufsgruppen, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater
die Kammer, welcher Sie angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und
den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist sowie die Bezeichnung
der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind,
- die Umsatzsteueridentifikationsnummer (wenn vorhanden).
Kurz gesagt: Bis auf die Bankverbindung muss das Impressum Ihrer Website
alle Angaben enthalten, die auch auf Ihrem Briefbogen vorgeschrieben sind.
Quellennachweise:
LAW-Blog Informationen und Muster für eine Datenschutzerklärung
Bundesministeriums
der Justiz Teledienstegesetz
Certiorina Tool
zum Erstellen eines Erweiterten Impressums
www.abmahnwelle.de Interessante Berichte
zum Thema
Wichtige Regelungen in der Übersicht
§
§
§
§
§
§
§
§
Datenschutzerklärung: Seit März 2007 sind sie nur dann auf der sicheren
Seite, wenn Sie einen direkten Link auf eine auch so benannte "Datenschutzerklärung"
gesetzt haben, die detailliert ausweist, welche Daten Sie bzw. Ihre Webseiten
erheben bzw. automatisch erhoben werden. Zahlreiche Musterformulierungen sind
im Internet bereits verfügbar.
§8 TDG: Ein Erweitertes Impressum darf nicht fehlen. Einen Artikel, welche
Informationen das Erweiterte Impressum enthalten muss, finden Sie in einem separaten
Artikel auf diesem Web.
Urhebeberrecht bei Anfahrtskizzen: Was viele
nicht wissen - mit der letzten Novelle des Urheberrechts wird's deutlich: Beim
Erstellen von Wegbeschreibungen sollte man immer eigens dafür angefertigte Grafiken
bzw. Skizzen verwenden. Ein eingescannter Kartenausschnitt aus dem Autoatlas
oder ein Bildschirm-Screenshot von einer der kostenlosen Online-Stadtpläne verstößt
gegen geltendes Urheberrecht und kann zu Abmahnungen führen. Setzen Sie daher
immer speziell für Sie entworfene Skizzen im Web ein.
Grafiken und Textelemente: Beachten Sie auch hier bitte das Urheberrecht,
selbst wenn Sie nur einzelne Sätze aus anderen Publikationen zitieren (nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Autors). Gleiches gilt für Grafiken. Nur eine
selbst fotografierte oder gezeichnete Grafik, an der Sie die Rechte besitzen,
schützt Sie vor Urheberrechtsklagen.
Disclaimer (Rechtshinweise): Platzieren Sie eine Seite mit den Standard-Rechtshinweisen
sichtbar und leicht erreichbar auf Ihrer Homepage, sichern sich damit Ihre eigenen
Rechte und entschärfen die Gefahren vor bösartigen Gestalten.
Beispiele
Wir haben nach bestem Gewissen und Wissen einmal die PBCS-Webseiten auf diese
Rechtsanforderungen überprüft und dort entsprechende Einstellungen vorgenommen.
Schauen Sie sich das Web einmal unter diesem Aspekt an. Bei Bedarf unterstützen
wir Sie gern beim Umschiffen der bekannten Klippen und erstellen Ihnen die notwendigen,
rechtefreien Grafiken und Skizzen.