| Verkäufer | |
| Käufer | |
| Fahrzeugtyp Amtl. Kennzeichen Fahrgestellnr. Kilometerstand Erstzulassung Anz. Vorbesitzer Nächst TÜV-Termin |
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| Zubehör |
Fahrzeugschlüssel |
Die Bezahlung erfolgt bei der Übergabe des Fahrzeuges. Der Verkäufer bestätigt, dass das Fahrzeug einschl. der Zubehörteile sein Eigentum ist und keine Rechte Dritter bestehen. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich bei der Zulassungsstelle auf seinen Namen umzumelden und zu versichern, spätestens aber innerhalb von 3 Kalendertagen nach Übergabe des Fahrzeuges. Bei Nichterfüllung verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR .
Zahlungsbestimmungen: Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden vom
Verkäufer nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt angenommen. Der Käufer
hat seine Zahlungsverpflichtung damit erst erfüllt, wenn der Kaufpreis einschließlich
eventueller Spesen dem Verkäufer zugeflossen ist.
Eigentumsvorbehalt: Das gekaufte Kraftfahrzeug nebst Zubehör bleibt solange
Eigentum des Verkäufers, bis sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag
vollständig beglichen sind. Der Käufer verpflichtet sich, für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts das gekaufte Kfz nebst Zubehör nicht zu veräußern, zu verpfänden,
zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder sonst anderweitig zu überlassen,
soweit nicht der Verkäufer ausdrücklich zustimmt. Während des Eigentumsvorbehalts
hat der Verkäufer am Kfz-Brief das alleinige Besitzrecht. Der Käufer verpflichtet
sich, bei der Zulassungsstelle die Aushändigung des Kfz-Briefes an den Verkäufer
zu beantragen. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer das gekaufte Kfz
vollkaskoversichert. Während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet sich der Käufer,
das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Die Vertragspartner haben von den Vertragsbestimmungen Kenntnis genommen und sind sich über deren Geltung für diesen Vertrag einig.
| Ort, Datum, Uhrzeit | Verkäufer | Käufer |